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Hendrik Wehage GmbH
Clemens-August-Str. 14,
49413 Dinklage
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Ist aufgrund Ihres Alkoholkonsums ein Abstinenznachweis über 12 Monate notwendig? Wir prüfen gemäß der Beurteilungskriterien.
Ist es Ihre erste Fahrt unter Alkoholeinfluss und reicht das kontrollierte Trinken als Strategie für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis?
Ob Sie in Ihrem Fall anhand von Leberwerten Ihren kontrollierten und moderaten Alkoholkonsum untermauern müssen, sagen wir Ihnen.
Die meisten Kunden, die eine MPU wegen Verkehrsdelikten machen müssen, sind wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handynutzung beim Fahren oder aggressivem Fahrverhalten dran. Obwohl viele Gutachter sehr streng bei Verkehrsdelikten sind, schaffen die allermeisten unserer Klienten die MPU aufgrund unserer intensiven Vorbereitung und der einhergehenden Problemaufarbeitung. Wie schnell wir Sie zum Führerschein bringen können, können wir erst bei einer Analyse Ihrer Führerscheinakte feststellen. Ob zum ersten Mal auffällig oder wiederholt – mit einer gezielten Vorbereitung schaffen auch Sie die MPU.
Über 400 Kunden haben in den letzten fünf Jahren Ihre MPU wegen Verkehrsdelikten nach einer Vorbereitung bei uns bestanden.
Den Großteil, sofern die Bedingungen erfüllt waren, haben wir innerhalb von nur drei Monaten zum Führerschein verholfen.
Nach einer erfolgreichen MPU Vorbereitung wegen Verkehrsdelikten bei der BFK erhöhen Sie auch Ihre Chance auf eine erfolgreiche MPU.
Unseren hohen Standard halten wir durch kontinuierliche Schulungen und Weiterbildungen durch verschiedene Mastermind Seminare mit erfahrenen Experten im gesamten DACH-Raum in den verschiedensten Bereichen und weit über 600 gelesene Bücher.
Hendrik Wehage
Verkehrspsychologischer Berater seit 2008.
Über 500 Klienten vertrauen jährlich auf unsere 15-jährige Erfahrung in der MPU-Beratung – und das natürlich mit sehr gutem Erfolg. Werden auch Sie ein zufriedener Kunde von uns, der durch ein positives Gutachten durch unsere Zusammenarbeit wieder dazu berechtigt ist frei am Straßenverkehr teilzunehmen.
Wir bieten Ihnen eine fachlich fundierte, verkehrspsychologische MPU-Vorbereitung in Form von verkehrstherapeutischen Maßnahmen an.
Wir haben für jeden Straßenverkehrsteilnehmer, für den eine MPU angeordnet wurde die ideale Lösung, um Ihre Fahrlizenz so schnell wie nur möglich wieder zurückzubekommen. Wir möchten unser Wissen mit Ihnen teilen, denn unserer Meinung nach hat jeder das Recht auf gutes Wissen.
Nachdem wir Sie und Ihre persönliche Situation in unserer ausführlichen MPU Erstberatung kennengelernt haben, erstellen wir ein individuelles Konzept für Ihre Sachlage. Um die Analyse und Beschaffung sämtlicher schriftlicher Unterlagen kümmern wir uns im behördlichen Teil. Das betrifft unter anderem:
Im medizinischen Teil unserer MPU Beratung unterstützen wir Sie bei eventuell notwendige medizinische Maßnahmen.
Wir helfen Ihnen, ein bewusstes Verhalten zu Ihrer Verhaltensauffälligkeit im Straßenverkehr zu entwickeln und zu festigen. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen nachhaltige Handlungsstrategien, die den Rückfall in alte Verhaltensmuster verhindern.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen in erfolgreicher MPU Vorbereitung können wir die Beratungskosten bereits im Erstberatungsgespräch kalkulieren. In der Regel reichen 10-20 Beratungssitzungen – für eine mittelschwere Sachlage – in zeitlichem Abstand voneinander aus. Sie erhalten von uns die Übersicht aller voraussichtlichen Kosten, die bis zum Wiedererhalt Ihres Führerscheins auf Sie zukommen.
In der Regel benötigen wir etwa drei Monate, um Sie auf die MPU vorzubereiten. Im Optimalfall haben Sie bis dahin den Antrag gestellt, sodass wir uns nur noch auf die MPU Vorbereitung konzentrieren können. Terminlich können wir uns nach Absprache flexibel auch am Wochenende und in den Abendstunden nach Ihnen richten welches im limitierten 1:1 Coaching möglich ist.
Ihr MPU Gutachten ist trotz der Vorbereitung bei uns negativ ausgefallen? Dann beraten wir Sie weiterhin auf Ihre MPU vor. Garantiert!
Denn auch in diesen seltenen Fällen sind wir davon überzeugt, dass Sie bei uns in den besten Händen sind.
Wir gehen konzentriert auf die Punkte ein, die zur negativen Beurteilung geführt haben und motivieren Sie nachhaltig für einen erfolgreichen zweiten Anlauf. Wir beraten Sie so lange, bis Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück haben – ohne zusätzlichen Aufpreis. Garantiert nur im limitierten 1:1 Coaching.
MPU Anordnung wegen Alkohol
Etwa ein Drittel aller MPU Anordnungen betrifft alkoholauffällige Fahrer, die in der Regel
und mehr im Straßenverkehr aufgefallen sind.
Durch einen überhöhten Blutalkoholspiegel sinkt die Fahrtüchtigkeit. In der Konsequenz steigen die Risikofaktoren für selbstverschuldete und schwerwiegende Unfälle. Statistischen Datenerhebungen der Bundesanstalt für Straßenwesen belegen die hohe Wahrscheinlichkeit für Verkehrsunfälle – auch mit Todesfolge – unter Alkoholeinfluss. Besonders bei jungen, männlichen Fahrern zwischen 21 und 24 ist der Anteil der Fahren mit Alkoholeinfluss unter den Unfallbeteiligten hoch. Wie die Grafik zeigt, verliert der Mensch bereits bei relativ wenig Alkoholkonsum die Fähigkeiten, ein Fahrzeug zu steuern, wodurch mit höherem Promillewert das Unfallrisiko stark ansteigt.
Wenn also bei weitaus geringeren Mengen als 1,6 ‰ die Fahrtüchtigkeit verloren geht, wie gefährlich ist es dann, mit einem Promillewert von über 1,6 am Straßenverkehr teilzunehmen? Das ist also der Grund, weshalb die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU wegen Alkoholkonsum am Steuer anordnet.
MPU wegen Alkoholkonsum am Steuer – was tun?
Vermeiden Sie weitere Fehler! Sie haben wahrscheinlich die Fahrerlaubnis entzogen bekommen oder sind auf dem Weg dorthin. Sie sollten jetzt fachlichen Rat hinzuziehen, damit die Dinge nicht noch schlimmer werden. Abhängig davon, unter welchen Umständen und mit welchem Promillewert Sie aufgefallen sind, können wir Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerlangen.
In erster Linie nimmt die Leber Schaden. Sie ist für den Abbau des Alkohols verantwortlich und vom übermäßigen Alkoholkonsum besonders stark betroffen.
Typische Folgen von Alkoholmissbrauch sind Verfettung und Verhärtung der Leber, was im Endstadium zur Leberzirrhose (Schrumpfleber) führt.
Sehleistung, Konzentration und das Urteils- bzw. Reaktionsvermögen lassen bereits nach. Die Risikobereitschaft steigt.
Ausgeprägte Konzentrationsschwäche, verminderte Sehfähigkeit, Euphorie, zunehmende Enthemmung, Selbstüberschätzung.
Erhebliche Konzentrationsschwächen und Beeinträchtigungen der Motorik. Deutliche Überschätzung der eigenen Fähigkeiten, Orientierungslosigkeit, Verwirrtheit, Gleichgewichtsstörungen.
Es muss nicht immer ein Strafgericht eine Entziehung der Fahrerlaubnis aussprechen. Auch die Führerscheinstelle kann dies tun, wenn bspw. ein Verkehrsteilnehmer wiederholt mit mehr als 0,5 Promille im Straßenverkehr aufgefallen ist. Diese Regel gilt also nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer und sogar für Fußgänger.
Wenn die Führerscheinstelle Grund zur Annahme hat, dass ein Verkehrsteilnehmer aufgrund einer gewissen Alkoholgewöhnung sowie einem leichtfertigen Umgang mit Alkohol im Straßenverkehr nicht zum Führen eine Fahrzeugs geeignet ist, kann sie eine MPU anordnen, um die Fahreignung zu prüfen.
Trunkenheit als Fußgänger
Auch als Fußgänger können Sie aufgrund hohen Alkoholpegels einen Verkehrsunfall verursachen. Bekommt es die Fahrerlaubnisbehörde mit, dass Trunkenheit an dem Fehlverhalten schuld war, kann diese die Vorlage eines MPU-Gutachtens fordern.
Dies ist auch dann möglich, wenn bei torkelnden Passanten ein besonders hoher Promillewert festgestellt wird. Die Führerscheinstelle kann also eine MPU anordnen, da sie davon ausgeht, dass man unter so hohem Alkoholeinfluss eine Gefahr für die Verkehrssicherheit ist. Verweigert man die MPU, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
MPU wegen Trunkenheit auf dem Fahrrad
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 2c Fahrerlaubnisverordnung (FeV) muss die Fahrerlaubnisbehörde bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad mit 1,6 Promille eine MPU anfordern.
Da es sich hierbei um eine Straftat handelt, bekommt man neben einer Geldstrafe von meist einem Monatsnettogehalt (30 Tagessätze) zwei Punkte in Flensburg. Das Fahrrad ist zwar kein Kraftfahrzeug, aber ein Fahrzeug und somit kann die Behörde das Radfahren sogar verbieten, wenn Wiederholungsgefahr attestiert wird.
Fahranfänger unter Alkoholeinfluss
Während der Probezeit darf man sich keine Vergehen leisten – besonders nicht unter Alkoholeinfluss, da für Fahranfänger ein striktes Alkoholverbot gilt. Ein schwerwiegendes Vergehen (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegende Vergehen (B-Vergehen) verlängern die Probezeit um weitere zwei Jahre und es wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Bei Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (bereits ab 0,3 Promille) bzw. ab 1,1 Promille verliert der Fahranfänger die Fahrerlaubnis und muss zur MPU. Zusätzlich muss dieser an einem besonderen Aufbauseminar (§36 Fahrerlaubnisverordnung) teilnehmen. Das Besondere Aufbauseminar für Fahranfängerinnen und Fahranfänger anlässlich Drogen- oder Alkoholkonsums in der Probezeit kann nur bei anerkannten Verkehrspsychologinnen bzw. Verkehrspsychologen absolviert werden – nicht in der Fahrschule.
Wiederholungstäter
Wer wiederholt ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr (auch als Ordnungswidrigkeit unter 1,1 Promille) führt, muss eine MPU absolvieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Verkehrsteilnehmer wiederholt mit mehr als 0,5 Promille im Straßenverkehr aufgefallen ist.
Wird das Betäubungsstadium erreicht reagiert der Körper kaum noch und bewegt sich unkoordiniert.
Durch einen überhöhten Blutalkoholspiegel sinkt die Fahrtüchtigkeit. In der Konsequenz steigen die Risikofaktoren für selbstverschuldete und schwerwiegende Unfälle. Die statistischen Datenerhebungen von TÜV und Rettungsdiensten belegen die hohe Wahrscheinlichkeit für tödlich ausgehende Unfälle unter Alkoholeinfluss.
Daher spielt es keine Rolle, mit welchem Verkehrsmittel man erwischt wurde, sondern, dass man eine Gefahr für den Straßenverkehr war und man das Trinken überdenken sollte.
Nicht unbedingt. Natürlich ist eine Blutalkoholkonzentration von über 2 Promille sehr hoch. Allerdings kann man nicht pauschal sagen, ob eine Abstinenz von 12 Monaten notwendig ist. Wenn es sich jedoch um eine Wiederholungstat handelt, dann ist die Abstinenz auf jeden Fall notwendig für eine positive MPU.
Es stellen sich viele Fragen, wenn man zur MPU muss. Wir beantworten Ihnen einige Fragen, die oft gestellt werden.
Das hängt von vielen Faktoren ab:
Man kann die Frage also nicht pauschal beantworten. Eine Vorbereitung kann aber unter bestimmten Umständen etwa 4-6 Wochen dauern.
Ja, selbstverständlich erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss der MPU-Vorbereitung eine amtlich anerkannte Bescheinigung zur Vorlage bei der Begutachtungsstelle.
Bei einem negativem Gutachten raten wir dringend dazu erst mit Hendrik Wehage persönlich in Kontakt zu treten, um die Situation und die nachfolgenden Schritte zu besprechen.
Wer ein negatives Gutachten ohne Absprache mit Hendrik Wehage abgibt, handelt vollständig auf eigene Gefahr. Somit würde auch die Hendrik Wehage GmbH aus der Haftung fallen.
Die Kosten und die Dauer der Vorbereitung variieren je nach Situation und Sachverhalt. Die genauen Kosten und die Dauer der Vorbereitung erfahren Sie im persönlichen oder telefonischen Gespräch mit Hendrik Wehage.
Eine Garantie für eine positive MPU-Prüfung können wir Ihnen nur geben, wenn Sie sich 1 zu 1 an die besprochenen Inhalte und Regeln halten. Wer sich nicht an die aufgearbeiteten Zusammenhänge hält, handelt absolut auf eigene Gefahr. Somit würde die Hendrik Wehage GmbH aus der Haftung rausfallen.
Ihre Begutachtungsstelle zur Fahreignung dürfen Sie sich ganz bequem selber aussuchen. Jedoch raten wir dazu während der MPU-Vorbereitung mit Hendrik Wehage persönlich die am besten für Sie geeignete Begutachtungsstelle auszuwählen.
Das hängt vom Fall ab. Wir beraten Sie bis zur bestandenen MPU. Einen Preis können wir erst nach Einsicht Ihrer Unterlagen nennen.
Das hängt ganz davon ab in welche Hypothese Sie eingestuft werden und Ihrem Konsumverhalten.
In Gewissen fällen lässt sich die MPU-Prüfung tatsächlich umgehen. Dies ist bei etwa 8% der Fälle möglich. Ob die MPU für Sie persönlich auch umgänglich ist erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit Hendrik Wehage.
In gewissen Fällen lässt sich die Sperrfrist verkürzen. Ob das auch für Sie möglich sein wird erfahren Sie im persönlichen Gespräch mit Hendrik Wehage.
Der Antrag auf Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis wird während der MPU-Vorbereitung gestellt. Hendrik Wehage wird Ihnen zum geeigneten Zeitpunkt Bescheid geben, dass nun der Antrag zu stellen ist, damit alles zeitlich richtig aufeinander abgestimmt ist.
Die Abstinenz können Sie bei der Begutachtungsstelle Ihrer Wahl nachweisen. Abstinenznachweise sind auch bei einem akkreditiertem Hausarzt möglich oder direkt beim Labor. Am besten sollten Sie jedoch die Möglichkeit der Abstinenzkontrolle mit Hendrik Wehage persönlich beraten.
Ein Gutachter bei der MPU muss also versuchen das Ausmaß der Alkoholproblematik zu ermitteln. Auf der Basis einer diagnostischen Einordnung werden die vom Klienten geschilderten Veränderungen bewertet und es kommt zu einer prognostischen Einschätzung seitens des Gutachters.
Es liegt eine Alkoholabhängigkeit vor. Eine Entwöhnungstherapie oder eine vergleichbare, in der Regel suchttherapeutisch unterstützte Problembewältigung hat zu einer stabilen Alkoholabstinenz geführt.
Kriterien für das Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit
Kriterien für eine angemessene Problembewältigung
Damit eine MPU in unter diesen Gegebenheiten positiv ausfällt, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Die Abhängigkeit wurde mit suchttherapeutischer Unterstützung überwunden. Nach der Therapie müssen Abstinenznachweise von mind. 12 Monaten vorhanden sein. Weiterhin muss der Klient einsehen, dass er eine Alkoholkrankheit hatte und eine Motivation, dauerhaft und lebenslang ohne Alkohol zu leben. Es muss begründet werden, dass die Alkoholabstinenz stabil ist und durch rückfallvermindernde Maßnahmen und das soziale Umfeld gestützt wird.
Der Klient ist nicht dauerhaft in der Lage, mit Alkohol kontrolliert umzugehen. Er verzichtet deshalb konsequent und stabil auf den Konsum von Alkohol.
Kriterien für das Vorliegen eines Alkoholmissbrauchs
Missbrauch liegt vor, wenn ein Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen eines Kraftfahrzeuges und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits alkoholabhängig zu sein. Es muss jedoch ein fortgesetzter Alkoholkonsum trotz erkennbarer nachteiliger negativer Konsequenzen vorliegen, welche das Leben in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt haben.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit man von Alkoholmissbrauch sprechen kann:
Ein Klient ist aufgrund seiner aktenkundigen Vorgeschichte nicht in der Lage, ein kontrolliertes Trinken hinreichend zuverlässig umzusetzen. Hinweise darauf können sein: mehr als zwei Fahrerlaubnisentziehungen wegen Alkoholfahrten, Wiederauffälligkeit nach einer Kursmaßnahme bzw. einer positiven MPU).
Kriterien für eine angemessene Problembewältigung
Für eine positive MPU müssen einige Kriterien erfüllt sein. Der Alkoholverzicht von mindestens sechs Monaten – in der Regel jedoch 12 Monaten, muss nachgewiesen werden. Es besteht Einsicht in die Bedingungen, die den Missbrauch verursacht und aufrecht erhalten haben, sowie eine Motivation zu einem lebenslangen Verzicht auf Alkohol.
Neue, positive Erfahrungen ohne Alkohol können aufgezeigt werden – das soziale Umfeld stellt kein Risiko für einen Rückfall dar.
Es gibt Anordnungen zu einer MPU, obwohl man nicht unbedingt mit dem Auto erwischt wurde. Dazu gehört bspw. das Fahrrad. Hierbei wird bei der Begutachtung auch bewertet, ob ein Risiko besteht, dass der Betroffene bei solch hohen Alkoholmengen auch der Gefahr ausgesetzt ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Die richtige Einordnung in die richtige Hypothese ist Experstensache. Sie bedarf einer detaillierten Analyse Ihres Falls und kann erst im Verlauf der Beratung erfolgen. Die Beratungsstelle für Kraftfahreignung Dinklage gehört zur den renommiertesten MPU-Beratungsstellen in Deutschland. Wir wissen, welche Kriterien erfüllt werden müssen und mit welchen Methoden Sie die MPU erfolgreich bestehen.
Es lag eine Alkoholgefährdung vor, die sich in gesteigerter Alkoholgewöhnung, unkontrollierten Trinkepisoden oder ausgeprägtem Entlastungstrinken äußerte. Der Klient hat aufgrund eines angemessenen Problembewusstseins sein Alkoholtrinkverhalten ausreichend verändert, sodass von einem dauerhaft kontrollierten Alkoholkonsum ausgegangen werden kann.
Kriterien für das Vorliegen einer Alkoholgefährdung
Alkoholgefährdung liegt vor, wenn eine erhöhte Alkoholgewöhnung, welche wiederholt und gesundheitsbelastend über einen längeren Zeitraum festgestellt wird. Es lagen eine überdurchschnittlich gesteigerte Alkoholtoleranz und/oder unkontrollierte Trinkepisoden vor. Persönliche, nicht-soziale Trinkmotive, bzw. ausgeprägtes Entlastungstrinken, sind erkennbar.
Einige dieser Kriterien müssen erfüllt sein, damit man von Alkoholgefährdung sprechen kann:
Konsummotive können bspw. depressive Verstimmung, Wut, Angst oder Ärger sein. Der Klient ist in euphorischen Stimmungszuständen von unkontrolliertem Alkoholkonsum geprägt oder nutzt den Alkohol, um Defizite im sozialen Verhalten zu kompensieren (Steigerung des Selbstwertgefühls). Auch Schicksalsschläge wie Tod oder Krankheit innerhalb der Familie können zum Anstieg des Konsums geführt haben.
Kriterien für eine angemessene Problembewältigung
Ein Alkoholverzicht ist für eine positive Prognose zwar nicht notwendig, allerdings muss eine angemessene Problembewältigung durch ein stabil reduziertes Alkoholtrinkverhalten über eine Dauer von mehreren Monaten gekennzeichnet sein. Dies kann bspw. durch das Erbringen von Leberwerten unterstützt werden. Weiterhin muss eine Einsicht in das frühere Trinkverhalten bestehen. Ein kontrolliertes Trinken ist bei jedem (nunmehr reduzierten) Trinkanlass zwingend erforderlich. Durch den reduzierten Konsum von Alkohol findet eine neue Lebensgestaltung statt, die man auch über einen Zeitraum erprobt und gelebt hat.
Beim Klienten besteht keine unkontrollierte Koppelung von Alkoholkonsum mit dem Führer eine Fahrzeugs (mehr).
Trennung zwischen Trinken und Fahren
Kriterien für eine angemessene Problembewältigung
gefasste Vorsätze für ein künftiges Trink-Fahrverhalten sind konkret und nachvollziehbar
Wirkung und Risiken des Konsums sind bekannt und werden sichgergestellt
vorausschauende Organisation von Trinkanlässen stellt eine eine Trennung von Alkoholkonsum und Fahren auch bei nicht vorhergesehenen Umständen sichern.
Die festgestellten Defizite des Klienten sind durch einen Kurs zur Wiedererteilung der Fahreignung nach § 70 FeV für alkoholauffällige Kraftfahrer genügen beeinflussbar.
Kriterien für die Kursteilnahme nach §70 FeV
Erhält der Klient keine positive und auch keine negative MPU, so wird eine Kursteilnahme nach § 70 FeV empfohlen. Der Kurs wird jenen Klienten auferlegt, bei denen noch Zweifel an ihrem zukünftigen Handeln im Straßenverkehr bestehen. Im Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer erarbeiten Betroffene daher in einer kleinen Gruppe Ihre persönlichen Hintergründe und Motive für den Alkoholkonsum. Hieraus sollen positive Handlungsalternativen und nachhaltige Strategien entwickelt werden, um zukünftig Fahrten unter Alkoholeinfluss zu vermeiden. Das problematische Verhalten des Klienten wird durch diese Maßnahme angesprochen und soll positiv beeinflusst werden. Ziele sind also u.a.:
Die Kursdauer beträgt insgesamt 14 Stunden, verteilt auf vier Sitzungen zu je dreieinhalb Stunden. In Deutschland können die Kosten, je nach Region und Anbieter, variieren. Generell kostet eine Nachschulung etwa 400 Euro.
Rufen Sie uns gleich an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
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